Die seit Anfang 2006 auf PCs bezahlte Reproabgabe ist rückforderbar: Selbst kleine Unternehmen können sich bis zu 2000 Euro zurückholen.
Gerade hat mich die Nachricht des Computerhändlers meines Vertrauens erreicht – und die Nachricht ist eine gute: Nach langen Jahren der Prozessführung (ja, mein Apple-Händler hat eine Rechtsschutzversicherung!) ist nun oberstgerichtlich bestätigt, dass Urheberrechtsabgaben auf Personal-Computer unrechtmässig sind.
Wenn Sie seit Anfang 2006 einen Computer gekauft haben, steht ihnen die Rückerstattung der Verwertungsabgabe durch ihren Händler zu. Pro Computer sind das zwischen 15 und 20 Euro. Mittlere Unternehmen, so schätzt der Händler meines Vertrauens dürften seit Anfang 2006 im Durchschnitt wohl 50 bis 100 PCs neu angeschafft haben – macht eine Ersparnis von 1000 bis 2000 Euro. Was Sie zur Rückerstattung benötigen? Einzig und allein die Einkaufsrechnung (oder deren Nummer). Ihr PC-Händler ist verpflichtet, die Abgabe zurückzuerstatten.
