Stichtag: Umsatzsteuer-Rückerstattung

Das Branchenmagazin Industriemagazin berichtet unter dem Titel „Am 31. Juni ist es zu spät“ von der bevorstehenden Fallfrist für die Rückholung ausländischer Mehrwertsteuer. Da es erst ab 2010 eine europaweite Zentralisierung der Mehrwertrückerstattung vorgesehen ist, müssen die im Jahr 2008 angefallenen Mehrwertsteuern noch in jedem einzelnen EU-Mitgliedstaaten nach jeweils nationalen Regeln zur Rückerstattung beantragt werden. Wenn Sie als Unternehmer in dem Staat, in dem er die Rückerstattung von Vorsteuern beantragen, weder Sitz, noch Geschäftsleitung noch eine Betriebsstätte unterhalten und auch keine in diesem Staat steuerpflichtigen Umsätze tätigen sollten Sie ihrer Buchhaltung Beine machen – denn die Frist zur Einreichung endet Europaweit Ende kommenden Monats.

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