Dossier: Steuern
Seit Anfang Januar ist vieles Neu im Bereich der Umsatzssteuerverrechnung und Vorsteuererstattung – besonders für Dienstleister. „Mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 kommt es zu einer einer grundsätzlichen Neuregelung des Leistungsortes für grenzüberschreitende Dienstleistungen“ sagt Johann Zwiletitsch, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Bena Accounting and Financial Services. „Der Vorteil für Unternehmen: Es kommt damit auch zu einer Vereinfachung des Vorsteuererstattungsverfahrens.“
Wichtigste Änderung: Seit 1.1.2010 ist für die Bestimmung des Ortes, an dem die Dienstleistung besteuert wird („Leistungsort“) zunächst zu unterscheiden, ob die Dienstleistung an einen Unternehmer (Business to Business) oder eine Privatperson (Business to Consumer) erbracht wird. Leistungen, die ein Unternehmer an einen anderen Unternehmer erbringt, werden grundsätzlich dort besteuert, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt (=Empfängerortprinzip). Bei grenzüberschreitenden Leistungen ist dabei zwingend der Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse-Charge-System) vorgesehen. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage kommt es jedoch in Zukunft auch dann zum Übergang der Steuerschuld, wenn der Leistungserbringer über eine Betriebsstätte am Leistungsort verfügt, diese aber an der Leistungserbringung nicht beteiligt ist.
Ist die Steuerschuld geklärt, geht es an die Steueranmeldung. Seit 1.1.2010 müssen Unternehmer – zusätzlich zu den innergemeinschaftlichen Warenlieferungen – auch Dienstleistungen an EU-Unternehmer in die Zusammenfassende Meldung (ZM) aufnehmen. Die ZM ist seit 1.1.2010 auch bei elektronischer Einreichung bis zum Ablauf des jeweiligen Folgemonats abzugeben. Die ZM für Jänner 2010 ist daher bis spätestens 28. 2. 2010 einzureichen. Bei vierteljährlicher Umsatzsteuervoranmeldung gilt dieser Zeitraum aber auch weiterhin für die ZM. Fragen zu Bemessungsgrundlage, Form und Inhalt solch eine Meldung beantwortet ihnen gerne Johann Zwiletitsch, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Bena Accounting and Financial Services.
Ansprechpartner: Mag. Johannes Zwiletitsch
Telefon: +43 (1) 23060 3321
Email: j.zwiletitsch@bena-afs.at
Web: http://www.bena-afs.at
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