Mit dem Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz (RÄG) 2010 wurde die Umsatzgrenze für die unternehmensrechtliche Rechnungslegungspflicht (Buchführungs- und Bilanzierungspflicht) verändert, berichten die Steuerberater von Bena AFS. Ab 1.1.2010 wurden die Grenzen von bisher € 400.000 auf € 700.000 angehoben. Gleichzeitig wurde auch der erhöhte Schwellenwert, dessen Überschreiten zur Rechnungslegungspflicht bereits im Folgejahr führt, von € 600.000 auf € 1.000.000 [...]